Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist international anerkannt, haftungsbeschränkt und vielseitig einsetzbar

EINLEITUNG

Die Aktiengesellschaft ist eine Rechtsperson, deren Aktien oder Anteile im Eigentum einer oder mehrerer Aktionäre beziehungsweise Anteilseigner stehen, die natürliche oder juristische Personen sein können. Sie bietet eine eigenständige juristische Struktur mit beschränkter Haftung und eignet sich für operative Geschäfte ebenso wie für Holding- und Vermögensstrukturen in einem stabilen rechtlichen Umfeld.

 


TYPISCHE EINSATZBEREICHE

Die Aktiengesellschaft eignet sich besonders für unternehmerische, steuerliche und strukturierende Zwecke im nationalen und internationalen Kontext

Operative Geschäftstätigkeit

Durchführung von nationalen und internationalen Geschäften mit wettbewerbsfähigen Steuersätzen.

Holdingstruktur

Halten und Steuern von Tochtergesellschaften in einem stabilen Rechtssystem.

Beteiligungsstruktur

Aktionär oder Anteilseigner einer Gesellschaft mit klar geregelter Eigentümerstruktur.

Doppelbesteuerungsabkommen

Nutzung einer international anerkannten Struktur mit Zugang zu diversen Doppelbesteuerungsabkommen.

Vermögensverwaltung

Verwaltung von Vermögen in einer juristischen Person mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Beschränkte Haftung

Aktionäre haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft.


WISSENSWERTES

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die liechtensteinische Aktiengesellschaft

Was ist der Hintergrund der Aktiengesellschaft?

In einem Umfeld wachsender Transparenz sind Standorte attraktiv, die internationalen Vorschriften, Standards und Bestimmungen entsprechen sowie wirtschaftliche Stabilität und Rechtssicherheit bieten. Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person, deren Anteile von einem oder mehreren Aktionären gehalten werden. Diese Struktur ist international bekannt und bietet klare gesellschaftsrechtliche Verhältnisse bei beschränkter Haftung.

Für welche Ziele eignet sich eine Aktiengesellschaft?

Eine Aktiengesellschaft eignet sich insbesondere für die Durchführung internationaler operativer Geschäfte, die Aufrechterhaltung von Holdingstrukturen mit Tochtergesellschaften, die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Verwaltung von Vermögen in einer eigenständigen juristischen Person.

Welche Anforderungen gelten für die Gründung?

Für die Gründung ist ein Mindestkapital von CHF 50’000, alternativ EUR/USD 50’000, erforderlich. Mindestens ein Viertel davon muss in bar einbezahlt werden; der Rest kann durch Sacheinlagen erbracht werden. Zudem muss im Verwaltungsrat eines der Mitglieder Staatsangehöriger Liechtensteins oder eine gemäss EWR-Abkommen gleichgestellte Person sein und eine Bewilligung nach dem Treuhändergesetz besitzen.

Was sind die Vorteile der Aktiengesellschaft?

Die Aktiengesellschaft ist international renommiert und weltweit anerkannt, unter anderem im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen. Sie bietet einfache Steuerregelungen, erleichtert die Einhaltung internationaler Rechnungslegungsstandards und ermöglicht es Aktionären, ihren Einfluss zu wahren und Anteile vergleichsweise einfach zu übertragen.

Wie kann Kaiser Partner bei der Organisation und Gründung unterstützen?

Unterstützt wird insbesondere bei der Gestaltung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen, bei der Eintragung der Aktiengesellschaft ins Handelsregister sowie bei der Beistellung eines Verwaltungsrates und gegebenenfalls eines Aufsichtsrates. Ebenso kann die Überwachung und Verwaltung von Anteilen übernommen werden.

Welche laufenden Aktivitäten fallen bei einer AG an?

Zu den laufenden Aktivitäten gehören unter anderem die Abhaltung jährlicher Verwaltungsratssitzungen zur Genehmigung der Jahresabschlüsse, die Bestellung der Revisionsstelle sowie Änderungen der Gesellschaftsunterlagen und deren Eintragung, falls erforderlich.

Wie wird die Aktiengesellschaft besteuert?

Die jährliche Ertragssteuer beträgt 12.5%, mindestens jedoch CHF 1’800 p.a. Wenn die Aktiengesellschaft keiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, unterliegt sie lediglich der Mindestertragssteuer von derzeit CHF 1’800 p.a. Bei der Gründung wird bei Überschreitung der Freigrenze von CHF 1 Million eine Emissionsabgabe in Höhe von 1% erhoben.

<h5>Die Aktiengesellschaft</h5>
Die Aktiengesellschaft

Eine liechtensteinische Aktiengesellschaft (AG) ist eine stabile, international anerkannte juristische Person, die sich im Eigentum ihrer Aktionäre befindet und deren Haftung beschränkt ist.


IHR NUTZEN

Was Sie konkret gewinnen

International anerkannte Rechtsform:

Die Aktiengesellschaft ist weltweit etabliert und im grenzüberschreitenden Umfeld gut verständlich.

Beschränkte Haftung:

Die Aktionäre haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Geeignet für Holding und Operatives:

Die Struktur eignet sich sowohl für aktive Geschäftstätigkeit als auch für Holding- und Beteiligungslösungen.

Übertragbare Anteile:

Anteile können relativ einfach übertragen werden, ohne die Gesellschaftsstruktur neu aufzusetzen.

Klare steuerliche Rahmenbedingungen:

12.5% Ertragssteuer beziehungsweise nur die Mindestertragssteuer bei fehlender wirtschaftlicher Tätigkeit.

Stabiles Rechtsumfeld:

Attraktive Kombination aus Transparenz, Rechtssicherheit und internationaler Anschlussfähigkeit.


VORTEIL STANDORT LIECHTENSTEIN

Warum Kaiser Partner

Liechtenstein verfügt über eines der ältesten und stabilsten Gesellschaftsrechte Europas. Das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) von 1926 bildet die Grundlage für langfristig verlässliche Strukturen – ob Stiftung, Trust, Aktiengesellschaft oder Anstalt – unabhängig von politischen Entwicklungen in anderen Ländern.

Kaiser Partner Wealth Advisors ist seit Jahrzehnten auf die Strukturierung grenzüberschreitender Vermögen spezialisiert. Der Sitz in Vaduz, Liechtenstein ist dabei nicht Zufall, sondern struktureller Vorteil.


UNSER VORGEHEN

1
Zieldefinition

Festlegung, ob die AG für operative Geschäfte, als Holding oder zur Vermögensverwaltung eingesetzt werden soll.

2
Strukturierung

Definition von Kapital, Aktionären, Verwaltungsrat und gegebenenfalls weiteren Organen.

3
Dokumentation

Ausarbeitung der Gesellschaftsunterlagen und Vorbereitung der Gründungsdokumente.

4
Gründung

Einzahlung des Mindestkapitals, allfällige Sacheinlagen und Eintragung ins Handelsregister.

5
Laufende Verwaltung

Jahresabschlüsse, Verwaltungsratssitzungen, Revisionsstelle sowie steuerliche und formelle Pflichten.


KONTAKT

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Verena Wanisch
Verena Wanisch Member of the Executive Board, Head of Trust Services
Ulrich Thun Hohenstein
Ulrich Thun Hohenstein Trust Advisor
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