Sehr geehrte Kundinnen und KundenSehr geehrte Geschäftspartner
Wir hoffen, dass es Ihnen gut geht, dass Sie gesund und in Sicherheit sind.
Das Covid-19-Virus hat uns alle beschäftigt und beschäftigt uns auch weiterhin. Wir haben überall dort, wo es notwendig war, Vorsichtsmassnahmen getroffen, um unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern, unseren Kunden und unserem Unternehmen gerecht zu werden.
Wir befolgen die Empfehlungen und Einschränkungen der schweizerischen und liechtensteinischen Regierung, wir verfolgen die internationalen Entwicklungen genau und setzen unsere eigenen zusätzlichen Massnahmen um. Zu unserer Strategie gehören natürlich auch ernsthafte Hygienemassnahmen, Aufklärung und soziales Abstandhalten.
Zu den strengeren Notfallplanungen gehören die Aufteilung von Kundenteams auf verschiedene Standorte und die Arbeit im Home Office. Reisen zu Meetings mit Kunden und Dritten sind derzeit ausgesetzt. Zum jetzigen Zeitpunkt bleiben diese Massnahmen bis auf weiteres in Kraft, und wir bitten alle um ihr Verständnis.
Wir verfügen in unserer Unternehmensgruppe über eine fortschrittliche Technologie und können Videokonferenzen anbieten, die wir auch mit Handys oder Tablets verbinden können. Bitte kontaktieren Sie Ihren Trust Advisor oder info@kaiserpartner.com, um eine solche Videokonferenz einzurichten, falls erforderlich.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, falls es von unserer Seite zu Verzögerungen kommen sollte.
Besondere Zeiten erfordern besondere Massnahmen. Wir danken Ihnendabei für Ihr Verständnis. Seien Sie versichert, dass wir alles tun, um den Betrieb sicher und am Laufen zu halten und ein positives Kundenerlebnis zu garantieren.
Mit unseren besten Wünschen und Grüssen
Kaiser Partner Trust Services Anstalt Kaiser Partner (Schweiz) AG
Möchten Sie mehr über nachhaltiges Investieren erfahren? Dann zögern Sie nicht, sich für weitere Informationen per pb@kaiserpartner.com und +423 237 83 21 an unser Private Banking Team zu wenden.
We are gladly available on video call – especially in these extraordinary times. Just send us a short email so that we can set up a video call.
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Die Aktiengesellschaft ist international anerkannt, haftungsbeschränkt und vielseitig einsetzbar

Die Aktiengesellschaft ist eine Rechtsperson, deren Aktien oder Anteile im Eigentum einer oder mehrerer Aktionäre beziehungsweise Anteilseigner stehen, die natürliche oder juristische Personen sein können. Sie bietet eine eigenständige juristische Struktur mit beschränkter Haftung und eignet sich für operative Geschäfte ebenso wie für Holding- und Vermögensstrukturen in einem stabilen rechtlichen Umfeld.
Durchführung von nationalen und internationalen Geschäften mit wettbewerbsfähigen Steuersätzen.
Halten und Steuern von Tochtergesellschaften in einem stabilen Rechtssystem.
Aktionär oder Anteilseigner einer Gesellschaft mit klar geregelter Eigentümerstruktur.
Nutzung einer international anerkannten Struktur mit Zugang zu diversen Doppelbesteuerungsabkommen.
Verwaltung von Vermögen in einer juristischen Person mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Aktionäre haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft.
In einem Umfeld wachsender Transparenz sind Standorte attraktiv, die internationalen Vorschriften, Standards und Bestimmungen entsprechen sowie wirtschaftliche Stabilität und Rechtssicherheit bieten. Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person, deren Anteile von einem oder mehreren Aktionären gehalten werden. Diese Struktur ist international bekannt und bietet klare gesellschaftsrechtliche Verhältnisse bei beschränkter Haftung.
Eine Aktiengesellschaft eignet sich insbesondere für die Durchführung internationaler operativer Geschäfte, die Aufrechterhaltung von Holdingstrukturen mit Tochtergesellschaften, die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Verwaltung von Vermögen in einer eigenständigen juristischen Person.
Für die Gründung ist ein Mindestkapital von CHF 50’000, alternativ EUR/USD 50’000, erforderlich. Mindestens ein Viertel davon muss in bar einbezahlt werden; der Rest kann durch Sacheinlagen erbracht werden. Zudem muss im Verwaltungsrat eines der Mitglieder Staatsangehöriger Liechtensteins oder eine gemäss EWR-Abkommen gleichgestellte Person sein und eine Bewilligung nach dem Treuhändergesetz besitzen.
Die Aktiengesellschaft ist international renommiert und weltweit anerkannt, unter anderem im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen. Sie bietet einfache Steuerregelungen, erleichtert die Einhaltung internationaler Rechnungslegungsstandards und ermöglicht es Aktionären, ihren Einfluss zu wahren und Anteile vergleichsweise einfach zu übertragen.
Unterstützt wird insbesondere bei der Gestaltung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen, bei der Eintragung der Aktiengesellschaft ins Handelsregister sowie bei der Beistellung eines Verwaltungsrates und gegebenenfalls eines Aufsichtsrates. Ebenso kann die Überwachung und Verwaltung von Anteilen übernommen werden.
Zu den laufenden Aktivitäten gehören unter anderem die Abhaltung jährlicher Verwaltungsratssitzungen zur Genehmigung der Jahresabschlüsse, die Bestellung der Revisionsstelle sowie Änderungen der Gesellschaftsunterlagen und deren Eintragung, falls erforderlich.
Die jährliche Ertragssteuer beträgt 12.5%, mindestens jedoch CHF 1’800 p.a. Wenn die Aktiengesellschaft keiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, unterliegt sie lediglich der Mindestertragssteuer von derzeit CHF 1’800 p.a. Bei der Gründung wird bei Überschreitung der Freigrenze von CHF 1 Million eine Emissionsabgabe in Höhe von 1% erhoben.

Die Aktiengesellschaft ist weltweit etabliert und im grenzüberschreitenden Umfeld gut verständlich.
Die Aktionäre haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Die Struktur eignet sich sowohl für aktive Geschäftstätigkeit als auch für Holding- und Beteiligungslösungen.
Anteile können relativ einfach übertragen werden, ohne die Gesellschaftsstruktur neu aufzusetzen.
12.5% Ertragssteuer beziehungsweise nur die Mindestertragssteuer bei fehlender wirtschaftlicher Tätigkeit.
Attraktive Kombination aus Transparenz, Rechtssicherheit und internationaler Anschlussfähigkeit.
Liechtenstein verfügt über eines der ältesten und stabilsten Gesellschaftsrechte Europas. Das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) von 1926 bildet die Grundlage für langfristig verlässliche Strukturen – ob Stiftung, Trust, Aktiengesellschaft oder Anstalt – unabhängig von politischen Entwicklungen in anderen Ländern.
Kaiser Partner Wealth Advisors ist seit Jahrzehnten auf die Strukturierung grenzüberschreitender Vermögen spezialisiert. Der Sitz in Vaduz, Liechtenstein ist dabei nicht Zufall, sondern struktureller Vorteil.
Festlegung, ob die AG für operative Geschäfte, als Holding oder zur Vermögensverwaltung eingesetzt werden soll.
Definition von Kapital, Aktionären, Verwaltungsrat und gegebenenfalls weiteren Organen.
Ausarbeitung der Gesellschaftsunterlagen und Vorbereitung der Gründungsdokumente.
Einzahlung des Mindestkapitals, allfällige Sacheinlagen und Eintragung ins Handelsregister.
Jahresabschlüsse, Verwaltungsratssitzungen, Revisionsstelle sowie steuerliche und formelle Pflichten.