Sehr geehrte Kundinnen und KundenSehr geehrte Geschäftspartner
Wir hoffen, dass es Ihnen gut geht, dass Sie gesund und in Sicherheit sind.
Das Covid-19-Virus hat uns alle beschäftigt und beschäftigt uns auch weiterhin. Wir haben überall dort, wo es notwendig war, Vorsichtsmassnahmen getroffen, um unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern, unseren Kunden und unserem Unternehmen gerecht zu werden.
Wir befolgen die Empfehlungen und Einschränkungen der schweizerischen und liechtensteinischen Regierung, wir verfolgen die internationalen Entwicklungen genau und setzen unsere eigenen zusätzlichen Massnahmen um. Zu unserer Strategie gehören natürlich auch ernsthafte Hygienemassnahmen, Aufklärung und soziales Abstandhalten.
Zu den strengeren Notfallplanungen gehören die Aufteilung von Kundenteams auf verschiedene Standorte und die Arbeit im Home Office. Reisen zu Meetings mit Kunden und Dritten sind derzeit ausgesetzt. Zum jetzigen Zeitpunkt bleiben diese Massnahmen bis auf weiteres in Kraft, und wir bitten alle um ihr Verständnis.
Wir verfügen in unserer Unternehmensgruppe über eine fortschrittliche Technologie und können Videokonferenzen anbieten, die wir auch mit Handys oder Tablets verbinden können. Bitte kontaktieren Sie Ihren Trust Advisor oder info@kaiserpartner.com, um eine solche Videokonferenz einzurichten, falls erforderlich.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, falls es von unserer Seite zu Verzögerungen kommen sollte.
Besondere Zeiten erfordern besondere Massnahmen. Wir danken Ihnendabei für Ihr Verständnis. Seien Sie versichert, dass wir alles tun, um den Betrieb sicher und am Laufen zu halten und ein positives Kundenerlebnis zu garantieren.
Mit unseren besten Wünschen und Grüssen
Kaiser Partner Trust Services Anstalt Kaiser Partner (Schweiz) AG
Möchten Sie mehr über nachhaltiges Investieren erfahren? Dann zögern Sie nicht, sich für weitere Informationen per pb@kaiserpartner.com und +423 237 83 21 an unser Private Banking Team zu wenden.
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Flexible Struktur für Vermögen, Beteiligungen und langfristige Nachfolgeplanung

Rechtlich verselbstständigt, vielseitig einsetzbar und besonders geeignet für Vermögensstrukturierung, Beteiligungsholding und unternehmerische Zwecke.
Das Treuunternehmen (trust registered) ist ein aufgrund der Treusatzung von einem oder mehreren Treuhändern unter eigenem Namen oder eigener Firma geführtes, rechtlich verselbstständigtes, organisiertes und mit eigenem Vermögen ausgestattetes Unternehmen. Es wird auch als Geschäftstreuhand bezeichnet und ist dem US-amerikanischen business trust nachempfunden.
Strukturierte Weitergabe von Vermögen und Beteiligungen über Generationen hinweg.
Schutz und Erhalt von Vermögenswerten über Generationen im Sinn von asset protection.
Versorgung und Förderung von Familienmitgliedern oder sonstigen Personen.
Einsatz für wohltätige, gemeinnützige oder sonstige persönliche Zielsetzungen.
Zusammenfassung, Halten und Verwalten von Unternehmen und Kapitalbeteiligungen.
Betrieb eines nach kaufmännischer Art geführten Unternehmens in einer eigenständigen Struktur.
Das Treuunternehmen ist ein rechtlich verselbstständigtes, organisiertes und mit eigenem Vermögen ausgestattetes Unternehmen, das auf einer Treusatzung basiert und von einem oder mehreren Treuhändern geführt wird. Es wird auch als Geschäftstreuhand bezeichnet. Es kann sowohl mit als auch ohne Rechtspersönlichkeit errichtet werden, wobei in der Praxis vor allem das Treuunternehmen mit Rechtspersönlichkeit Bedeutung hat. Dieses kann körperschaftlich oder wie eine Treuhänderschaft mit Stiftungscharakter ausgestaltet werden.
Das Treuunternehmen entsteht mit der Erstellung einer Treusatzung, der Leistung des Treuvermögens in Höhe von mindestens CHF 30’000.00, alternativ EUR/USD 30’000.00, und der Eintragung ins Handelsregister.
Ein Treuunternehmen kann zu jedem beliebigen Zweck errichtet werden, insbesondere zur Anlage von Vermögen, zur Verteilung von Erträgnissen, zur Zusammenfassung von Unternehmen durch Übertragung von Anteilen sowie zu familienfürsorglichen, gemeinnützigen, wohltätigen oder anderen persönlichen und unpersönlichen Zwecken. Aus dem Zweck muss ersichtlich sein, ob das Treuunternehmen ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt oder nicht.
Beteiligte sind insbesondere Treugeber, Treuhänder, Begünstigte, ein allfälliges Protektorat und bei gewerblicher Tätigkeit eine Revisionsstelle. Der Treugeber leistet oder verspricht eine Vermögensleistung an den Treufonds und kann sich gewisse Befugnisse vorbehalten. Ein oder mehrere Treuhänder führen die Geschäfte und vertreten das Treuunternehmen nach aussen; mehrere Treuhänder bilden den Treuhänderrat. Begünstigte können gegenwärtige oder zukünftige Vorteile aus dem Treuvermögen oder dessen Erträgen erhalten. Dabei wird zwischen Begünstigungsberechtigten mit rechtlichem Anspruch und Ermessensbegünstigten ohne klagbaren Anspruch unterschieden. Bei entsprechendem Vorbehalt in der Treusatzung können über die Begünstigung auch Wertpapiere ausgegeben werden.
Einzelne Treuhänder können von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden, und die Führung der Geschäftstätigkeit kann auf Drittpersonen übertragen werden. Sofern das Treuunternehmen keine gewerbliche Tätigkeit innerhalb Liechtensteins ausübt, muss mindestens ein Mitglied des Treuhänderrates Staatsangehöriger einer Vertragspartei des EWR, eine gleichgestellte Person oder eine juristische Person sein und über eine Bewilligung nach dem Treuhändergesetz verfügen.
Alle wesentlichen Bestimmungen des Treuunternehmens sind in der Treusatzung festgeschrieben. Regelungen zur Begünstigung werden meist in einem separaten Dokument, dem Beistatut, festgehalten. Zusätzlich kann der Treugeber einen Letter of Wishes verfassen, in dem er seine Wünsche in Bezug auf Entscheidungen des Treuhänders oder Treuhänderrates festhält. Dieser ist grundsätzlich unverbindlich, soll aber bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Auf das Treuunternehmen können bewegliches und unbewegliches Vermögen sowie Rechte und Kapitalbeteiligungen übertragen werden. Es können dem Treuunternehmen jederzeit weitere Vermögenswerte gewidmet werden.
Das Treuunternehmen kann für befristete oder unbefristete Dauer errichtet werden.
Ein befristetes Treuhandverhältnis besteht solange, bis der in der Treusatzung festgeschriebene Beendigungsgrund eingetreten ist. Von Gesetzes wegen endet das Treuhandverhältnis insbesondere bei Konkurs wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, sobald der Zweck erreicht wurde oder wenn das Treuunternehmen mangels Vermögens seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann. Die Auflösung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften über die Liquidation von Verbandspersonen, insbesondere mit dreimaligem Gläubigeraufruf; die Löschung darf erst ein halbes Jahr nach dem dritten Gläubigeraufruf erfolgen.
Treuunternehmen unterliegen der Ertragssteuer in Höhe von 12.5%. Es ist eine Mindestertragssteuer von CHF 1’800.00 p.a. zu entrichten. Treuunternehmen ohne wirtschaftliche Tätigkeit, die im Wesentlichen nur Erträge aus den gehaltenen Vermögenswerten erzielen, können den Status einer Privatvermögensstruktur (PVS) erlangen und unterliegen dann nur der Mindestertragssteuer von CHF 1’800.00 p.a. Die Einbringung von Vermögenswerten ins Treuunternehmen und Ausschüttungen daraus sind in Liechtenstein steuerfrei, können jedoch im Ausland Steuerfolgen auslösen.
Betreibt das Treuunternehmen ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe, bestehen insbesondere folgende Pflichten:

Das Treuunternehmen verfügt über eigenes Vermögen und klare organisatorische Strukturen.
Geeignet für Vermögensanlage, Beteiligungsholding, Familienvorsorge, Gemeinnützigkeit und operative Geschäftstätigkeit.
Treuhänder, Treuhänderrat, Begünstigte, Protektorat und optional Revisionsstelle schaffen definierte Rollen.
Anspruchsberechtigte und Ermessensbegünstigte können individuell strukturiert werden.
12.5% Ertragssteuer oder bei PVS-Status lediglich CHF 1’800.00 Mindestertragssteuer pro Jahr.
Neben Vermögensstrukturierung eignet sich das Treuunternehmen auch für den Betrieb eines kaufmännischen Gewerbes.
Liechtenstein verfügt über eines der ältesten und stabilsten Gesellschaftsrechte Europas. Das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) von 1926 bildet die Grundlage für langfristig verlässliche Strukturen – ob Stiftung, Trust, Aktiengesellschaft oder Anstalt – unabhängig von politischen Entwicklungen in anderen Ländern.
Kaiser Partner Wealth Advisors ist seit Jahrzehnten auf die Strukturierung grenzüberschreitender Vermögen spezialisiert. Der Sitz in Vaduz, Liechtenstein ist dabei nicht Zufall, sondern struktureller Vorteil.
Festlegung des Zwecks, der Begünstigten, der Governance und der Frage, ob eine kaufmännische Tätigkeit vorgesehen ist.
Ausgestaltung von Treufonds, Treuhänderrat, Protektorat und allfälligen Vorbehaltsrechten des Treugebers.
Erstellung der Treusatzung sowie eines separaten Beistatuts und gegebenenfalls eines Letter of Wishes.
Leistung des Mindestvermögens von CHF 30’000.00 und Eintragung des Treuunternehmens ins Handelsregister.
Verwaltung des Treuvermögens, Einhaltung von Steuer- und Buchführungspflichten sowie gegebenenfalls Revisions- und Bewilligungspflichten.