Treuunternehmen

Flexible Struktur für Vermögen, Beteiligungen und langfristige Nachfolgeplanung

EINLEITUNG

Rechtlich verselbstständigt, vielseitig einsetzbar und besonders geeignet für Vermögensstrukturierung, Beteiligungsholding und unternehmerische Zwecke.

Das Treuunternehmen (trust registered) ist ein aufgrund der Treusatzung von einem oder mehreren Treuhändern unter eigenem Namen oder eigener Firma geführtes, rechtlich verselbstständigtes, organisiertes und mit eigenem Vermögen ausgestattetes Unternehmen. Es wird auch als Geschäftstreuhand bezeichnet und ist dem US-amerikanischen business trust nachempfunden.

 


TYPISCHE EINSATZBEREICHE

Das Treuunternehmen verbindet Strukturflexibilität mit rechtlicher Eigenständigkeit und eignet sich für private wie unternehmerische Zwecke

Nachfolgeplanung

Strukturierte Weitergabe von Vermögen und Beteiligungen über Generationen hinweg.

Vermögensschutz

Schutz und Erhalt von Vermögenswerten über Generationen im Sinn von asset protection.

Versorgung von Angehörigen

Versorgung und Förderung von Familienmitgliedern oder sonstigen Personen.

Gemeinnützigkeit

Einsatz für wohltätige, gemeinnützige oder sonstige persönliche Zielsetzungen.

Beteiligungen und Holding

Zusammenfassung, Halten und Verwalten von Unternehmen und Kapital­beteiligungen.

Kaufmännisches Gewerbe

Betrieb eines nach kaufmännischer Art geführten Unternehmens in einer eigenständigen Struktur.


WISSENSWERTES

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das liechtensteinische Treuunternehmen beziehungsweise die Geschäftstreuhand

Was ist ein Treuunternehmen und wozu dient es?

Das Treuunternehmen ist ein rechtlich verselbstständigtes, organisiertes und mit eigenem Vermögen ausgestattetes Unternehmen, das auf einer Treusatzung basiert und von einem oder mehreren Treuhändern geführt wird. Es wird auch als Geschäftstreuhand bezeichnet. Es kann sowohl mit als auch ohne Rechtspersönlichkeit errichtet werden, wobei in der Praxis vor allem das Treuunternehmen mit Rechtspersönlichkeit Bedeutung hat. Dieses kann körperschaftlich oder wie eine Treuhänderschaft mit Stiftungscharakter ausgestaltet werden.

Wie entsteht ein Treuunternehmen?

Das Treuunternehmen entsteht mit der Erstellung einer Treusatzung, der Leistung des Treuvermögens in Höhe von mindestens CHF 30’000.00, alternativ EUR/USD 30’000.00, und der Eintragung ins Handelsregister.

Welche Zwecke können mit dem Treuunternehmen verfolgt werden?

Ein Treuunternehmen kann zu jedem beliebigen Zweck errichtet werden, insbesondere zur Anlage von Vermögen, zur Verteilung von Erträgnissen, zur Zusammenfassung von Unternehmen durch Übertragung von Anteilen sowie zu familienfürsorglichen, gemeinnützigen, wohltätigen oder anderen persönlichen und unpersönlichen Zwecken. Aus dem Zweck muss ersichtlich sein, ob das Treuunternehmen ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt oder nicht.

Wer sind die Beteiligten des Treuunternehmens?

Beteiligte sind insbesondere Treugeber, Treuhänder, Begünstigte, ein allfälliges Protektorat und bei gewerblicher Tätigkeit eine Revisionsstelle. Der Treugeber leistet oder verspricht eine Vermögensleistung an den Treufonds und kann sich gewisse Befugnisse vorbehalten. Ein oder mehrere Treuhänder führen die Geschäfte und vertreten das Treuunternehmen nach aussen; mehrere Treuhänder bilden den Treuhänderrat. Begünstigte können gegenwärtige oder zukünftige Vorteile aus dem Treuvermögen oder dessen Erträgen erhalten. Dabei wird zwischen Begünstigungsberechtigten mit rechtlichem Anspruch und Ermessensbegünstigten ohne klagbaren Anspruch unterschieden. Bei entsprechendem Vorbehalt in der Treusatzung können über die Begünstigung auch Wertpapiere ausgegeben werden.

Welche Anforderungen gelten für den Treuhänderrat?

Einzelne Treuhänder können von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden, und die Führung der Geschäftstätigkeit kann auf Drittpersonen übertragen werden. Sofern das Treuunternehmen keine gewerbliche Tätigkeit innerhalb Liechtensteins ausübt, muss mindestens ein Mitglied des Treuhänderrates Staatsangehöriger einer Vertragspartei des EWR, eine gleichgestellte Person oder eine juristische Person sein und über eine Bewilligung nach dem Treuhändergesetz verfügen.

Über welche Dokumente verfügt das Treuunternehmen und was wird darin geregelt?

Alle wesentlichen Bestimmungen des Treuunternehmens sind in der Treusatzung festgeschrieben. Regelungen zur Begünstigung werden meist in einem separaten Dokument, dem Beistatut, festgehalten. Zusätzlich kann der Treugeber einen Letter of Wishes verfassen, in dem er seine Wünsche in Bezug auf Entscheidungen des Treuhänders oder Treuhänderrates festhält. Dieser ist grundsätzlich unverbindlich, soll aber bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Welche Vermögenswerte können auf das Treuunternehmen übertragen werden?

Auf das Treuunternehmen können bewegliches und unbewegliches Vermögen sowie Rechte und Kapitalbeteiligungen übertragen werden. Es können dem Treuunternehmen jederzeit weitere Vermögenswerte gewidmet werden.

Wie lange besteht das Treuunternehmen?

Das Treuunternehmen kann für befristete oder unbefristete Dauer errichtet werden.

Wann wird das Treuunternehmen beendet?

Ein befristetes Treuhandverhältnis besteht solange, bis der in der Treusatzung festgeschriebene Beendigungsgrund eingetreten ist. Von Gesetzes wegen endet das Treuhandverhältnis insbesondere bei Konkurs wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, sobald der Zweck erreicht wurde oder wenn das Treuunternehmen mangels Vermögens seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann. Die Auflösung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften über die Liquidation von Verbandspersonen, insbesondere mit dreimaligem Gläubigeraufruf; die Löschung darf erst ein halbes Jahr nach dem dritten Gläubigeraufruf erfolgen.

Wie wird das Treuunternehmen besteuert?

Treuunternehmen unterliegen der Ertragssteuer in Höhe von 12.5%. Es ist eine Mindestertragssteuer von CHF 1’800.00 p.a. zu entrichten. Treuunternehmen ohne wirtschaftliche Tätigkeit, die im Wesentlichen nur Erträge aus den gehaltenen Vermögenswerten erzielen, können den Status einer Privatvermögensstruktur (PVS) erlangen und unterliegen dann nur der Mindestertragssteuer von CHF 1’800.00 p.a. Die Einbringung von Vermögenswerten ins Treuunternehmen und Ausschüttungen daraus sind in Liechtenstein steuerfrei, können jedoch im Ausland Steuerfolgen auslösen.

Welche Pflichten bestehen bei kaufmännischer Tätigkeit?

Betreibt das Treuunternehmen ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe, bestehen insbesondere folgende Pflichten:

  • Bestellung einer Revisionsstelle
  • Ordnungsgemässe Rechnungslegung
  • Einholung einer Gewerbebewilligung, falls eine inländische Tätigkeit betrieben wird
<h5>Das Treuunternehmen</h5>
Das Treuunternehmen

Ein Treuunternehmen ist eine juristische Person, die von Treuhändern geführt wird, um Vermögen für Zwecke wie Schutz, Nachfolge oder geschäftliche Nutzung zu halten und zu verwalten.


IHR NUTZEN

Was Sie konkret gewinnen

Rechtlich eigenständige Struktur:

Das Treuunternehmen verfügt über eigenes Vermögen und klare organisatorische Strukturen.

Breite Einsatzmöglichkeiten:

Geeignet für Vermögensanlage, Beteiligungsholding, Familienvorsorge, Gemeinnützigkeit und operative Geschäftstätigkeit.

Klare Governance:

Treuhänder, Treuhänderrat, Begünstigte, Protektorat und optional Revisionsstelle schaffen definierte Rollen.

Flexible Begünstigungsmodelle:

Anspruchsberechtigte und Ermessensbegünstigte können individuell strukturiert werden.

Attraktive Besteuerung:

12.5% Ertragssteuer oder bei PVS-Status lediglich CHF 1’800.00 Mindestertragssteuer pro Jahr.

Auch für unternehmerische Zwecke:

Neben Vermögensstrukturierung eignet sich das Treuunternehmen auch für den Betrieb eines kaufmännischen Gewerbes.


VORTEIL STANDORT LIECHTENSTEIN

Warum Kaiser Partner

Liechtenstein verfügt über eines der ältesten und stabilsten Gesellschaftsrechte Europas. Das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) von 1926 bildet die Grundlage für langfristig verlässliche Strukturen – ob Stiftung, Trust, Aktiengesellschaft oder Anstalt – unabhängig von politischen Entwicklungen in anderen Ländern.

Kaiser Partner Wealth Advisors ist seit Jahrzehnten auf die Strukturierung grenzüberschreitender Vermögen spezialisiert. Der Sitz in Vaduz, Liechtenstein ist dabei nicht Zufall, sondern struktureller Vorteil.


UNSER VORGEHEN

1
Zieldefinition

Festlegung des Zwecks, der Begünstigten, der Governance und der Frage, ob eine kaufmännische Tätigkeit vorgesehen ist.

2
Strukturierung

Ausgestaltung von Treufonds, Treuhänderrat, Protektorat und allfälligen Vorbehaltsrechten des Treugebers.

3
Dokumentation

Erstellung der Treusatzung sowie eines separaten Beistatuts und gegebenenfalls eines Letter of Wishes.

4
Errichtung

Leistung des Mindestvermögens von CHF 30’000.00 und Eintragung des Treuunternehmens ins Handelsregister.

5
Laufende Verwaltung

Verwaltung des Treuvermögens, Einhaltung von Steuer- und Buchführungspflichten sowie gegebenenfalls Revisions- und Bewilligungspflichten.


KONTAKT

Wir sind gerne für Sie da

Wir analysieren Ihre Ausgangslage und zeigen Ihnen mögliche Lösungswege in einem persönlichen
Gespräch auf – kostenfrei, unverbindlich und diskret.

Verena Wanisch
Verena Wanisch Member of the Executive Board, Head of Trust Services
Marc-Andrea Fleisch
Marc-Andrea Fleisch Trust Advisor
Diese Website ist auf wpml.org als Entwicklungsseite registriert. Wechseln Sie zu einem Produktions-Website-Schlüssel, um remove this banner.